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20.05.2004Hostsuche Newsmeldung
 
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Kfz-Domains - Abmahn-Streit geht in zweite Runde

Ein aeusserst unerfreuliches und schon beendet geglaubtes Kapitel droht eine Fortsetzung zu finden: Nach Angaben des Online-Magazins heise.de hat der als Abmahner von Kfz-Domains bekannt gewordene Michael Hermann vor dem Landgericht Duesseldorf Klage erhoben.

Ende Oktober 2003 schwappte eine von Hermann losgetretene Abmahnwelle durch ganz Deutschland, bei der die Inhaber von Domains, welche als Bestandteil eines der bundesdeutschen Kfz-Kennzeichen wie etwa immobilien-hh.de tragen, hinsichtlich der Nutzung der Domains reihenweise abgemahnt und zur Zahlung von Anwaltsgebuehren aufgefordert wurden. Grundlage fuer die geltend gemachten Ansprueche war ein europaeisches Patent fuer ein "Strukturierungsprogramm fuer eine Datenverarbeitungsanlage unter Beruecksichtigung geographischer Indizierung", auf das sich Hermann bezog. Ein deutsches Patent hat Hermann nicht. Nach einer Welle von Gegenabmahnungen und Klagen gegen den Abmahner und der Abkehr seiner Rechtsbeistaende, verzichtete er in einem Schreiben auf weitere Ansprueche gegen die Domain-Inhaber. In dem Schreiben hiess es, er halte die Abmahnung nicht aufrecht, die Fristsetzungen und die Zahlungs- und Unterlassungsforderungen in den Abmahnschreiben seien daher gegenstandslos.

Doch voellig aufgegeben hat Hermann offensichtlich immer noch nicht. Ueber eine Muenchner Anwaltskanzlei hat Hermann ueber seine Firma Mowap GmbH vor dem Landgericht Duesseldorf Klage gegen das Hannoveraner Unternehmen 1A-Infosysteme erhoben, welches unter Verwendung der Autokennzeichen-Domains regionalspezifische Portale plante. Unklar ist, warum Hermann seine angeblichen Ansprueche weiter verfolgt. Vor dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 27.01.2004, Az. 315 O 627/03) hatte er bereits im Januar eine Niederlage einstecken muessen. Dort hatte er in einer vom Abgemahnten angestrengten negativen Feststellungsklage offensichtlich aus prozesstaktischen Gruenden den Unterlassungsanspruch anerkannt. Das Gericht erliess daraufhin antragsgemaess ein Anerkenntnisurteil, welches jedoch keine Urteilsbegruendung enthaelt. Noch keine Entscheidung erging in der von einer Hamburger Patentanwaltskanzlei beim Bundespatentamt anhaengig gemachten Patentnichtigkeitsklage.

Ein staendig aktualisiertes Dossier rund um die KFZ-Abmahnungen finden Sie unter:

http://www.netlaw.de/dossier-kfz-abmahnung.htm

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:

http://www.domain-anwalt.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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