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14.05.2004Hostsuche Newsmeldung
 
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grundke.de - Domain-Falle Treuhand-Domains?

Webdesigner bieten gerne den Service, Domains fuer ihre Kunden zu registrieren. Dass dies zur Domain-Falle sowohl fuer den Designer als auch den Kunden werden kann, hat uns nun das Oberlandesgericht Celle mit einer aktuellen Entscheidung gezeigt.

Danach aendert die von einem Berechtigten erlaubte Registrierung und Nutzung der Domain durch einen Nichtberechtigten nichts an der Namensrechtsverletzung eines berechtigten Dritten.

In der 1. Instanz vor dem Landgericht Hannover (Urteil vom 18.11.2003, Az.: 18 O 3748/01) sah es noch gut aus fuer den Beklagten, der die Domain grundke.de fuer eine Kundin registriert und deren Werbung dort hinterlegt hatte. Aber aufgrund der Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 08.04.2004, Az.: 13 U 213/03) muss der Beklagte die Domain frei geben, ohne dass die Kundin, die als admin-c eingetragen ist, etwas daran aendern kann.

Der Beklagte hatte im April 1999 die Domain im Auftrag der Kundin, fuer die er eine Homepage gestalten sollte, registriert. Auf der Homepage erschien Werbung fuer die Kundin mit Ausnahme einer gewissen Zeit im Sommer 2001, zu der der Internetauftritt des Beklagten unter der Domain zu finden war.

Im Juli 2001 beantragte der Klaeger bei der DENIC erfolgreich einen Dispute hinsichtlich der Domain. Der Klaeger, der sich unter der Domain eine Existenz als Gestalter von Internetauftritten aufbauen will, nahm den Beklagten nun auf Freigabe in Anspruch. Er berief sich dabei auf das Namensrecht (§ 12 BGB).

Die 2. Instanz, das OLG Celle, gab ihm Recht. Sie sah bei der Konstellation eine Namensrechtsverletzung. Der Klaeger, der mit Nachnamen heisst wie die Domain lautet, steht ein Namensrecht gemaess § 12 BGB zu. Der Beklagte hingegen kann dieses Recht nicht aufweisen, womit er eine Zuordnungsverwirrung ausloese, mit der er schutzwuerdige Interessen des Klaegers verletze. Den Umstand, dass der Beklagte die Domain fuer einen Berechtigten registriert hatte und beide sich einig sind, dass im Innenverhaeltnis eine Uebertragung der Inhaberschaft stattgefunden hat, wertete das Gericht als nicht ausreichend. Es muessten die Vorgaben der DENIC-Registrierungsbedingungen (§ 6 Absatz 2) fuer die Uebertragung einer Domain eingehalten werden.

Mehr zu dieser und vergleichbarer Entscheidungen unter:

http://domain-recht.de/magazin/article.php?id=278

Das Urteil des OLG Celle finden Sie unter:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20040188.htm
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/olg-celle_domaininhaber.pdf

Das Urteil zu grundke.de des LG Hannover finden Sie unter:

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/lg-hannover-domaininhaber.pdf

Die DENIC-Richtlinien finden Sie unter:

http://www.denic.de/de/bedingungen.html

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:

http://www.domain-anwalt.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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