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25.03.2004Hostsuche Newsmeldung
 
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.de - Ruf nach Schiedsgericht wird lauter

Die Einfuehrung eines "Verfahrensreglements fuer Streitbeilegungsverfahren fuer .ch und .li Domain-Namen" zum 01.03.2004 durch die schweizer Domain-Verwaltung SWITCH gibt wieder einmal Anlass, ueber die Situation fuer .de-Domains nachzudenken.

Wir haben die Position der DENIC e.G., der deutschen Domain-Verwaltung, ueberprueft.

Die Geschaeftsfuehrerin der DENIC, Frau Sabine Dolderer, erklaerte in unserem Sommerinterview, es gaebe keine Nachfrage fuer ein solches Verfahren. Das Vorbild fuer Schiedsverfahrensordnungen, die UDRP, sei fuer die gTLDs eingerichtet worden, weil dort die Parteien von Konflikten haeufig in ganz verschiedenen Laendern ansaessig sind und sich daraus erhebliche Probleme bei der Rechtsdurchsetzung ergeben. Schwierigkeiten, die sich bei .de-Domains von vornherein in aller Regel nicht ergeben. Weiter verwies sie auf die staatliche Gerichtsbarkeit, die in Deutschland eine attraktive Alternative darstellt; bei vergleichsweise geringen Kosten kaeme man sehr schnell zu Entscheidungen. Zudem einigten sich die Streitparteien haeufig in klaren Faellen sehr schnell untereinander. In komplizierteren Faellen wuenschten die Parteien eine grundsaetzliche Klaerung, die die ordentlichen Gerichte braechten. Im Uebrigen sei die UDRP fuer die gTLDs auf Betreiben der Interessenvertreter von Markeninhabern eingefuehrt worden, waehrend in Deutschland die Interessenvertreter die Einschaetzung der DENIC teilten, dass man eine UDRP nicht braucht.

Dass es keine Nachfrage fuer dieses Verfahren gaebe, muss bezweifelt werden. Allein der Umstand, dass zahlreiche Domain-Inhaber wegen der Kosten eines Rechtsstreits sich auf diesen nicht einlassen, spricht fuer sich. Ein Schiedsverfahren, dessen relativ geringe Kosten vom Antragsteller getragen werden, wuerde ein anderes Bild auf die Rechtspraxis werfen. Zu den Kosten eines unter Umstaenden sich ueber Jahre hinziehenden Rechtsstreits kommen die Verluste, die mit der Nichtnutzung der Domain entstehen. Fuer alle Beteiligten ist eine schnelle Loesung, wie sie ein Schiedsgerichtsverfahren bietet, eine bessere Loesung. Im Uebrigen schliesst eine Schiedsgerichtsbarkeit ja die ordentliche Gerichtsbarkeit nicht aus. Das deutsche Prozessrecht sieht eine schiedsgerichtliche Loesung ausdruecklich vor.

Der Ruf nach einer Schiedsgerichtsordnung fuer .de-Domains kommt eher aus der Gruppe betroffener Domain-Inhaber, die sich massiver Kosten im Rahmen eines ordentlichen Rechtsstreits ausgesetzt sehen, als von der Markenlobby, die allerdings ihrerseits ein fundamentales Interesse daran hat, Marken- und Namensrechtsverletzungen im Wege einer Schiedsgerichtsverhandlung zuegig geklaert zu sehen.

Eine Schiedsgerichtsbarkeit wuerde sicherstellen, dass nur spezialisierte Anwaelte und Richter sich mit den speziellen Rechtsfragen des Domain-Rechts auseinandersetzen. Auch das ist ein Vorteil fuer die Parteien, die so das Risiko ausschliessen, ihren Streit von einem Gericht entschieden zu sehen, das sich mit diesem Rechtsbereich vielleicht nicht auskennt, und unter Umstaenden Fehlentscheidungen trifft.

DENIC leistet seit Jahren hervorragende Arbeit. Sie koennte die Qualitaet noch verbessern - durch die Einfuehrung einer Schiedsgerichtsordnung fuer dotDE. Andere europaeische Laender, die weit weniger Domains aufweisen, haben sich fuer eine Schiedsordnung entschieden. Auch dotEU wird eine bekommen, und es gibt keinen wirklichen Grund, warum es keine Schiedsordnung fuer dotDE geben sollte.

Ueber die Schweizer Schiedsgerichtsordnung und weitere Argumente fuer eine .de-Schiedsgerichtsordnung mehr unter:

http://domain-recht.de/magazin/article.php?id=253
http://domain-recht.de/magazin/article.php?id=256

Weitere internationale Schiedsgerichtsordnungen:

UDRP (generische Top Level Domains):

http://www.icann.org/udrp/udrp.htm

Schweiz:

http://www.switch.ch/de/id/disputes/rules_v1.html

Belgien:

http://www.dns.be/eng/DomainInfo/adrproc.htm

Niederlande:

http://www.domain-registry.nl/sidn_english/flat/Service/Disputes/index.html

Oesterreich:

http://www.streitschlichtung.at/

Sommerinterview mit DENIC-Geschaeftsfuehrerin Sabine Dolderer:

http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=187

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:

http://www.domain-anwalt.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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