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04.03.2004Hostsuche Newsmeldung
 
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Domains anonym - Zahl der Anbieter steigt

Der Bonner Thomas Roessler, einer der profundesten ICANN-Kenner Deutschlands, hat erstmals eine Liste mit internationalen Domain-Registraren veroeffentlicht, welche die anonyme Anmeldung von Internet-Adressen ermoeglichen.

Bei der so genannten anonymen Domain-Registrierung wird - meist gegen Zahlung erhoehter Registrierungsgebuehren - anstelle des eigentlichen Domain-Inhabers der Registrar sowohl als "Eigentuemer" als auch als admin-c und tech-c der Domain im WHOIS-Verzeichnis eingetragen. Der Domain-Inhaber kann seine Domain aber weiterhin jederzeit verkaufen, verpachten oder loeschen. Die Einzelheiten regeln die Registrare meist in aeusserst umfangreichen Vertragsbedingungen. Diese sehen beispielsweise vor, dass der Domain-Inhaber seine persoenlichen Daten zumindest dem Registrar zur Verfuegung stellen muss. Ausserdem schuetzt ein solches Angebot nicht vor einer Klage, da die Registrare im Fall von Rechtsverletzungen durch die Domain ihre Informationen ueber den Inhaber unverzueglich freigeben. Sollten gegenueber dem Registrar finanzielle Ansprueche geltend gemacht werden, muss der Domain-Inhaber ihn hiervon in vollem Umfang freistellen.

Eine voellig anonyme Registrierung bietet daher auch dieser Weg nicht. Allerdings werben die Anbieter dieses Service damit, die Privatsphaere ihrer Kunden soweit wie moeglich geheim zu halten und damit vor unbefugter Verwendung persoenlicher Daten zu schuetzen. Urvater dieses Service ist domainsbyproxy.com, ein Tochterunternehmen des US-Registrars GoDaddy. Erst kuerzlich hat mit Network Solutions (NSI) ein weiterer grosser US-Registrar die Einfuehrung eines solchen "Anonymizer Service" angekuendigt.

Ein vergleichbares Treuhandverhaeltnis wird auch von der deutschen Rechtsprechung anerkannt. In seiner Entscheidung zu veltins.de machte das OLG Hamm deutlich, dass im Hinblick auf ein bestehendes Treuhandverhaeltnis der Inhaber einer Domain berechtigt ist, die Domain fuer einen anderen zu besitzen, auch wenn er selbst keinerlei Rechte an dem Domain-Namen als solchen hat. Ein Risiko besteht jedoch immer, da der Domain-Inhaber jederzeit in der Lage ist, die Domain unbefugt etwa an Dritte weiter zu uebertragen oder umzuleiten. In diesen Faellen bleibt dem Treugeber im Zweifel nur noch der Weg vor ein Gericht, um seine Rechte an der Domain geltend zu machen - wenn es nicht ohnehin schon zu spaet ist.

Die Liste mit anonymen Domain-Registrierungen finden Sie hier:

http://log.does-not-exist.org/

Ein Beispiel fuer die Vertragbedingungen finden Sie hier:

http://www.domainsbyproxy.com/popup/DomainNameProxyAgreement.htm

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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