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24.10.2003Hostsuche Newsmeldung
 
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TKG-Novelle - Erfolg fuer die DENIC

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nimmt neue Formen an:

Sah es im Spaetsommer diesen Jahres noch danach aus, als wuerde die deutsche Top Level Domain .de zukuenftig von der Regulierungsbehoerde fuer Telekommunikation und Post verwaltet, so schliesst ein neuer Gesetzesentwurf genau das aus.

In einem Entwurf vom Sommer diesen Jahres, der ohne Konsultierung der DENIC e.G. als zustaendiger Vergabestelle oder anderer relevanter Parteien erarbeitet worden war, war die Option implementiert, dass .de zukuenftig von einer Behoerde und nicht mehr von der DENIC verwaltet wuerde. Gegen diese Verfahrensweise liefen DENIC und andere Sturm - mit Erfolg. In einem neuen Gesetzesentwurf heisst es nun sinngemaess in § 64 Abs. 1, die Regulierungsbehoerde nimmt die Aufgaben der Nummerierung (insbesondere Telefonnummern) wahr; von der Verwaltung des Nummernraumes sind die Deutschland zugeordneten laenderspezifischen Domain-Namen oberster und nachgeordneter Stufe ausgenommen.

Damit sind zunaechst einmal die schlimmsten Befuerchtungen aus der Welt, die langwierige Registrierungsverfahren und Behoerdengaenge bei der Anmeldung von Domains als "worst case"-Szenarien darstellten. Aber noch handelt es sich hier lediglich um einen Entwurf, der noch nicht als Gesetz verabschiedet wurde. Aenderungen sind nicht auszuchliessen, aber eher unwahrscheinlich.

Zur Problematik mehr im Sommerinterview mit Sabine Dolderer, Vorstand der DENIC e.G.:

http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=187

Weitere Informationen sowie den Kabinettsentwurf finden Sie unter:

http://www.tkrecht.de/index.php4?modus=3

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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