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16.10.2003Hostsuche Newsmeldung
 
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.name - Second Level Domains ab Januar 2004

Die Einfuehrung von .name als Second Level Domain verzoegert sich: statt wie bisher geplant im November 2003 will Verwalter Global Name Registry (GNR) nun am 14. Januar 2004 um 11.30 EST (Eastern Standard Time) mit einem "Big Bang" die neuen Domains freigeben.

Bislang war eine Registrierung von .name-Domains nur in der Form peter.schmidt.name moeglich; mit der vollstaendigen Freigabe der Third-Level Ebene sind erstmals auch Adressen wie schmidt.name oder abc.name moeglich. Nach Angaben von GNR gibt es fuer die neuen Adressen weder eine Sunrise Period noch eine Landrush-Phase. Damit kann ab dem 14. Januar jedermann weltweit zum gleichen Zeitpunkt sein Glueck mit der Registrierung einer .name-Domain versuchen. Nach wie vor fehlen Hinweise, ob .name entsprechend den urspruenglichen Vereinbarungen mit ICANN auf buergerliche Namen beschraenkt bleibt. Daher ist damit zu rechnen, dass zahlreiche Domain-Haendler versuchen, eine der beliebten generischen Webadressen wie zum Beispiel business.name oder travel.name zu ergattern. Geir Rasmussen, CEO bei GNR, rechnet jedenfalls gleich zu Beginn mit einer starken Nachfrage. Allerdings raeumt GNR auch ein, dass die Oeffnung des Namensraumes erst dazu fuehrt, dass zahlreichen Internetusern die neue Top Level Domain ueberhaupt bekannt wird.

Insgesamt duerfte sich die Nachfrage nach .name-Domains daher vorerst in Grenzen halten. Vergleicht man .name mit den Mitneulingen .info und .biz, ist davon auszugehen, dass bereits mehrere hunderttausend Neuanmeldungen im Jahr 2004 als Erfolg gelten. Die daneben bereits fuer September angekuendigte, riesige Datenbank mit den haeufigsten Namen und Namenskombinationen, die bei der Suche nach guten Domains helfen soll, steht noch nicht zur Verfuegung. Gruende fuer die Verzoegerung bliebt GNR bislang schuldig. Fuer Inhaber von Markenrechten ist noch darauf hinzuweisen, dass die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) auch fuer .name-Domains gilt. Wer sich also durch eine .name-Adresse in seinen Markenrechten verletzt sieht, kann sich an ein Schiedsgericht wie das der WIPO wenden.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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