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18.09.2003Hostsuche Newsmeldung
 
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zuerich.ch - Stadt erwirbt begehrte Domain

Seit 1996 befand sich die Domain zuerich.ch in den Haenden des Verlagshauses Jean Frey AG, bis die Stadt Zuerich und Konsorten nach langen, fruchtlosen Verhandlungen ein unschlagbares Angebot machten.

Die Domain wanderte zur Stadt, wo nun ein Portal entstehen soll.

Die Stadt Zuerich stand nicht allein; auch die Zuerich Tourismus und die Zuerich Versicherungen hatten Interesse an der Domain. Das ging soweit, dass man sogar geklagt haette. Aber da gerichtliche Prozesse langwierig sind, versuchte man, den Inhaber der Domain zu ueberreden - und das wohl ueber lange Jahre. Gute Argumente fuer eine stressfreie Gespraechsfuehrung kamen aber erst vor relativ kurzer Zeit mit den Entscheidungen zu luzern.ch und montana.ch der schweizer Obergerichte. Die Bundesgerichtsentscheidungen haben die frueheren, erfolglosen Verhandlungen mit dem Domain-Inhaber nun argumentativ derart gestuetzt, dass er nicht hatte Nein sagen koennen. Und fuer die Einwilligung in diesen Domain-Deal erhielt das Verlagshaus auch eine Entschaedigung, ueber deren Form und Hoehe bisher nichts verlautbart wurde.

Die Schweizer Rechtsprechung zu Staedte-Domainnamen ist der deutschen Rechtsprechung vergleichbar. Wie aus den genannten Entscheidungen vom Sommer 2002 ersichtlich, orientieren sich die Schweizer Gerichte am Namensrecht und der Bekanntheit der streitenden Parteien. Bei bekannten Staedten erwartet man Informationen zu dieser unter der identischen Domain. Die Entscheidung wird aufgrund einer Interessenabwaegung getroffen, bei der es gegenueber Gleichnamigen auf den Bekanntheitsgrad ankommt. Entscheidungen wie boos.de haben in der deutschen Rechtsprechung gezeigt, dass Gemeinden, die nicht weiter bekannt sind, den gleichnamigen Domain-Inhaber nicht um die Domain bringen koennen.

Mehr zu den Entscheidungen luzern.ch und montana.ch unter:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=108
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=112

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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