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01.06.2011Hostsuche Newsmeldung
 
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DENIC führt DNSSEC für die deutsche Top Level Domain .de ein

Am 31. Mai 2011 hat die deutsche Registrierungsstelle DENIC den letzten Schritt zur Einführung von DNSSEC für .de vollzogen: die .de-Zone ist mit dem endgültigen, zur Validierung einsetzbaren öffentlichen Schlüssel bestückt worden.

Am 31. Mai 2011 hat die deutsche Registrierungsstelle DENIC den letzten Schritt zur Einführung von DNSSEC für .de vollzogen: die .de-Zone ist mit dem endgültigen, zur Validierung einsetzbaren öffentlichen Schlüssel bestückt worden.

Zudem hat DENIC den so genannten DS-Record, der auf diesen öffentlichen Schlüssel für .de verweist und Voraussetzung für die Validierung von DNSSEC-signierten Domains ist, bei der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) für eine Veröffentlichung in der Rootzone eingereicht. Dieser DS-Record wird voraussichtlich bis Mitte Juni in der Rootzone erscheinen und ab dann die weltweite Validierung signierter .de-Domains ermöglichen.

Die Signierung einer Domain kann über den Web- oder Domaindienstanbieter erfolgen oder durch den Domaininhaber selbst. Im Falle der Signierung durch den Anbieter – Voraussetzung ist, er unterstützt DNSSEC – ist dieser für die Schlüsselerzeugung, Signierung der Zonendaten, Neusignierung vor Ablauf der Signaturgültigkeit sowie den regelmäßig notwendigen Schlüsselwechsel zuständig. Domaininhaber, die ihre Domain mit DNSSEC schützen möchten, können dies ab sofort tun und wenden sich dazu bitte an ihren Provider, der auch die Registrierung der Schlüssel bei DENIC übernimmt.

Um als Internetnutzer die Vorteile von DNSSEC zu nutzen, benötigen Sie einen validierenden Resolver, der die durch DNSSEC gelieferte Zusatzinformation auswerten kann. Sofern Sie selbst keinen validierenden Resolver betreiben, wird dies in der Regel Ihr Internet Service Provider (ISP) übernehmen. Beim Aufruf von Webseiten leitet das auf dem Rechner installierte Betriebssystem automatisch die DNSAnfragen an die vom jeweiligen ISP festgelegten DNS-Server. Dort kann die Überprüfung der signierten DNS-Daten auf Echtheit stattfinden.

Für Betreiber validierender Resolver ist die Konfiguration eines Trust-Anchors für .de – neben dem für die Rootzone – nicht notwendig und auch nicht empfehlenswert, da mit einer solchen Konfiguration etwaige spätere Schlüsselwechsel unbemerkt bleiben könnten, was Validierungsfehler und Ausfälle zur Folge hätte.

Weitere Informationen zum Thema DNSSEC finden Sie auf unserer Webseite unter www.denic.de/dnssec.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.denic.de

 
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