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11.09.2003Hostsuche Newsmeldung
 
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.ag - Registrierung fuer GmbHs verboten?

Getreu dem Motto "Oefter mal was Neues" hat das Landgericht Hamburg das deutsche Domain-Recht mal eben komplett auf den Kopf gestellt: nach Ansicht des Gerichts deutet die Internet-Adresse auf das darunter zu erreichende Webangebot.

Folglich duerfen Domains unter der Top Level Domain .ag (Antigua und Barbuda) nur von Aktiengesellschaften registriert werden.

Seit Februar 2003 streitet die Berliner Tipp 24 AG als Anbieter von Lotto-Spielgemeinschaften wegen der Verwendung der Domain tipp.ag mit der Moramis GmbH aus Niederwalgern. Nach Berichten des Online-Magazins heise.de urteilte nun das Gericht, dass die Internet-User mit der von der Moramis GmbH verwendeten Domain tipp.ag in die Irre gefuehrt werden, da die Rechtsform einer Aktiengesellschaft vorgetaeuscht wird. Weder die Gestaltung der Website noch die Angaben im Impressum koenne dies verhindern. Im Klartext: wo .ag drauf steht, muss auch Aktiengesellschaft drin stecken! Sonst koennte der dumme, dumme User noch auf falsche Gedanken kommen.

Dieses Urteil muss zu fieberhaften Reaktionen und Panikregistrierungen gefuehrt haben: duerfen bahrainische .bh-Domains nurmehr von Frauen angemeldet werden? Ist dort fuer Betrugsversuche mit Silikonkissen eine Anfechtung in der "Implantation Period" vor der WIPO moeglich? Wird Omans .om zur Meditations-Domain? Gibt es .au nur fuer Inhaber von Browsern mit Abgas-Untersuchung? Gelingt dem TV-Sender VIVA die sanfte Vereinigung von .vi (Jungfrauen-Inseln) mit .va (Vatikan)? Oder muss Weissrussland seine Endung .by bald an Bayern abtreten? Wuerde sich Deutschland an einer entsprechenden UN-Mission beteiligen, um die TLD zu befreien? Und kann dies - rein vorsorglich natuerlich - mit dem Vorhandensein von "Weapons of Mass Domain Destruction" begruendet werden?

Mit all diesen Fragen lassen uns die Richter allein. Aber halt, nehmen wir Nina Ruge doch wenigstens einmal im Leben beim Wort: alles wird gut. Die naechste Instanz hebt den Unsinn wieder auf, und das Urteil geraet genau so schnell in Vergessenheit wie die No Angels.

Florian Hitzelberger
hitzelberger@domain-recht.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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