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15.12.2010Hostsuche Newsmeldung
 
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Ab 12.01.2011 verfügbar – Die neun letzten Kurzdomains registrierbar

DENIC gibt dw.de, e.de, f.de, g.de, hr.de, sr.de, x.de, y.de und z.de zur Registrierung frei

FRANKFURT AM MAIN, 14. Dezember 2010

Am 12. Januar 2011, ab 10:00 Uhr wird die zentrale Registrierungsstelle DENIC neun Kurzdomains zur Registrierung freigeben, die bisher aufgrund einstweiliger Verfügungen von der Registrierung ausgeschlossen waren: dw.de, e.de, f.de, g.de, hr.de, sr.de, x.de, y.de und z.de.

Registrierungsverfahren
Die Registrierung erfolgt nach dem üblichen Prioritätsprinzip First come – first served. Da es sich um eine sehr begrenzte Anzahl an verfügbaren Domains handelt, wird bei der Freigabe ein besonderes Verfahren angewandt: Registrierungsaufträge können ausschließlich per Fax an für diesen Zweck eingerichtete Sonderrufnummern erfolgen. Für jede der Domains wird eine eigene Faxnummer für ein Zeitfenster von 30 Minuten eingerichtet. Startzeitpunkt ist am 12. Januar 2011 um 10:00 Uhr (MEZ).

Uhrzeit (MEZ) Domain Faxnummer
10:00 - 10:30 dw.de +49 69 24248559
10:30 - 11:00 e.de +49 69 24248603
11:00 - 11:30 f.de +49 69 24248736
11:30 - 12:00 g.de +49 69 24005984
12:00 - 12:30 hr.de +49 69 24005985
12:30 - 13:00 sr.de +49 69 24005986
13:00 - 13:30 x.de +49 69 24005988
13:30 - 14:00 y.de +49 69 24005989
14:00 - 14:30 z.de +49 69 24005990

Akzeptiert werden ausschließlich Registrierungsaufträge, die ein spezielles Auftragsformular verwenden, das auf der DENIC-Webseite unter www.denic.de/domains/allgemeine-informationen/registrierung-kurzdomains.html zum Download bereitsteht. Für jede Domain steht ein eigenes Formular zur Verfügung.

Der Faxserver ist für den Empfang von maximal einer Seite je Sendung konfiguriert und beendet danach selbsttätig die Verbindung. Interessenten müssen sicherstellen, dass ihr Faxgerät die Sendung nicht mit einem Deckblatt versieht oder auf zwei Seiten verteilt. Um Tests der eigenen Faxkonfiguration zu ermöglichen, werden wir die erste Faxnummer +49 69 24248559 bereits 24 Stunden vor dem offiziellen Registrierungsstartzeitpunkt freischalten.

Das Formular muss leserlich, vollständig und korrekt ausgefüllt sowie unterschrieben übermittelt werden. Die Domain wird dem Antragsteller zugesprochen, dessen korrekt ausgefüllter und unterschriebener Auftrag per Fax als erster nach dem für die jeweilige Domain gültigen Stichzeitpunkt – synchronisiert mit dem Zeitserver von DENIC (ntp1.denic.de) – vollständig eingeht. Die faktische Registrierung erfolgt unmittelbar im Anschluss mit der Übernahme in die Domain-Datenbank durch DENIC. Die Domain ist danach direkt über die DENIC-Informationsdienste (whois etc.) abrufbar.

Generell sind Interessenten gehalten, darauf zu achten, dass durch die Registrierung und beabsichtigte Nutzung der jeweiligen Domain kein Verstoß gegen allgemeine Gesetze und keine Verletzung etwaiger Namens- oder Kennzeichnungsrechte Dritter erfolgt.

Die Inhaber der erfolgreich registrierten Domains werden von DENIC schriftlich informiert und müssen bis zum 26. Januar 2011 – eingehend bei DENIC – per Brief oder Fax erklären, welches im Genossenschaftsverbund von DENIC organisierte Mitglied die Domain verwalten soll. Anderenfalls geht die Domainverwaltung automatisch an DENICdirect über.

Rechtlicher Hintergrund
Hintergrund für den Ausschluss der genannten Domains von der Registrierung bei Einführung der einund zweistelligen Domains im Oktober 2009 waren gegen DENIC ergangene einstweilige Verfügungen, mit denen DENIC die Registrierung dieser Domains zunächst verboten wurde. Die einstweiligen Verfügungen haben inzwischen keinen Bestand mehr. Hinsichtlich der Domains dw.de hat die Antragstellerin ihren Verfügungsantrag zurückgenommen. Hinsichtlich der Domains e.de, f.de, g.de, x.de, y.de und z.de hat der Antragsteller auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung verzichtet, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt im Hauptsacheverfahren um die Domain x.de zugunsten DENICs entschieden hatte. Hinsichtlich der Domains hr.de und sr.de schließlich hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Verfügungen soeben aufgehoben. In seinem Urteil bestätigt das Oberlandesgericht die Zulässigkeit des von DENIC praktizierten Registrierungsstandards, der vorsieht, die Registrierung auch erstmals zugelassener Domains zu einem selbst bestimmten Stichzeitpunkt unter ausschließlicher Berücksichtigung des Prioritätsprinzips durchzuführen. Bereits zuvor hatte das Gericht mit derselben Begründung die im Oktober 2009 gefallene Entscheidung des Landgerichts Frankfurt bestätigt, keine einstweilige Verfügung zu erlassen, mit der DENIC geboten worden wäre, auch die Domain tv.de von der Registrierung zunächst auszunehmen. Damit sind sämtliche Versuche einzelner Antragsteller gescheitert, bei der Freigabe der Kurzdomains das Prioritätsprinzip zu umgehen und die bevorzugte Registrierung für sich zu erreichen. Sämtliche Entscheidungen sind abrufbar unter www.denic.de/de/hintergrund/rechtsprechung.html.

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Die DENIC eG
Als zentrale Registrierungsstelle verwaltet die DENIC eG die inzwischen mehr als 14 Millionen Domains unterhalb der Top Level Domain .de und stellt damit eine wesentliche Ressource für die Nutzer des Internets bereit. Mit der Mission, als neutraler und kompetenter Dienstleister für alle Domaininhaber und Internetnutzer zu agieren, legen die mehr als 120 Mitarbeiter den Grundstein dafür, dass deutsche Internetseiten und E-Mail-Adressen weltweit erreichbar sind. Die über 270 Mitglieder der Genossenschaft sind deutsche wie internationale Unternehmen aus dem IT- und TK-Bereich. Gemeinsam mit ihnen und anderen Kooperationspartnern setzt sich die DENIC für den sicheren Betrieb und die weltweite Weiterentwicklung des Internets ein. Dabei arbeitet sie ohne Gewinnerzielungsabsicht. Zu ihren Aufgaben gehören der Betrieb des automatischen elektronischen Registrierungssystems für die Mitglieder, der Betrieb der Domain-Datenbank für die Top Level Domain .de und die deutsche ENUM-Domain (.9.4.e164.arpa), der Betrieb des Nameserverdienstes für die .de-Zone und die deutsche ENUM-Domain an derzeit 15 Standorten auf der ganzen Welt sowie die Mitgestaltung der organisatorischen und technischen Weiterentwicklung des Internets in Zusammenarbeit mit internationalen Gremien (z. B. ICANN, CENTR, IETF).

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.denic.de

 
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