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04.09.2003Hostsuche Newsmeldung
 
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Neue Fakten: IDNs - Registrierung auf Umlaute beschraenkt

Die angekuendigte Einfuehrung von Sonderzeichen-Domains unterhalb der deutschen TLD .de hat bei den Internetusern eine wahre Euphoriewelle ausgeloest. Bevor man sich jedoch auf unter Umstaenden sogar kostenpflichtige Vormerkungsangebote stuerzt, sollte man einige wichtige Punkte beachten.

So erstreckt sich die Anzahl der zugelassenen Sonderzeichen vor laeufig allein auf die drei Umlaute. Zwar waeren rein technisch auch andere Zeichen wie Buchstaben mit Accent oder das Waehrungssymbol fuer den Euro bereits moeglich. Eine Registrierung wird aber vorlaeufig nicht angeboten. Der Hintergrund fuer diese Entscheidung duerfte sein, dass deutschsprachige Nutzer vor allem an Umlauten interessiert sind und es daher kaum Anlass gibt, darueber hinaus Aspekte wie zum Beispiel die Auswirkungen der neuen Adressen auf die Stabilitaet des Domain Name Systems (DNS) zu vernachlaessigen. Diese Einschraenkung gilt sowohl fuer das deutsche Kuerzel .de als auch die Endungen der Nachbarlaender Oesterreich (.at) und Schweiz (.ch). Nach Angaben von Pressechef Herzig nimmt die DENIC die Einfuehrung der internationalisierten Domain-Namen (IDNs) in enger Kooperation mit den oesterreichischen und schweizer Registrierungsstellen vor. Derzeit laufen dort die Gespraeche. Nach wie vor rechnet man damit, noch in diesem Jahr IDNs anbieten zu koennen. Meldungen, wonach schon jetzt Umlaut-Domains bei der DENIC registriert werden koennen, sind jedoch falsch.

Vorsicht ist angesagt bei Konvertierungstools: die grosse Anzahl der im Netz frei verfuegbaren Uebersetzungsprogramme verwendet die alten Praefixe "zq--" oder "bq--". Nach dem Standard RFC3490 lautet das aktuelle Praefix jedoch "xn--". Obwohl diese Vielfalt an Vorsilben zunaechst verwirrend erscheinen mag, so hat die wiederholte Aenderung einen entscheidenden Vorteil: zumindest fuer .de gilt es als relativ sicher, dass sich einige experimentierfreudige User nicht schon vor dem offiziellen Start ihre Adressen sichern konnten.

Fuer Inhaber von Kennzeichnungsrechten stellt sich die Situation derzeit wie folgt dar: Unklar ist, wie deutsche Gerichte die rechtliche Situation bewerten. Rein technisch handelt es sich bei den Umlaut-Domains und der bisherigen Variante um grundverschiedene Adressen. Denkbar waeren jedoch vor allem wettbewerbsrechtliche Ansprueche. Vorbestellungen sind zu empfehlen, sofern diese nur im Fall der spaeter auch erfolgreichen Registrierung mit Gebuehren verbunden sind. Insbesondere Inhaber von generischen Domains wie z.B. boerse.de, ernaehrung.de, schoen.de sollten die Moeglichkeit einer fruehzeitigen Vorbestellung unbedingt nutzen, um sich auch die entsprechende Variante mit Umlauten zu sichern.

Ein aktuelles Konvertierungstool finden Sie unter:
http://josefsson.org/idn.php

Weitere Informationen zu RFC3490 finden Sie unter:
http://www.ietf.org/rfc/rfc3490.txt

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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