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22.05.2007Hostsuche Newsmeldung
 
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Lesetipp – Domain-Namen im Lichte des Nutzers

Stefanie Schubert, unter anderem Diplom-Wirtschaftsjuristin aus Berlin, referiert in ihrem Aufsatz "Das empirische Verbraucherverständnis über Top-Level-Domains" eine Untersuchung zum Verständnis der Internetnutzer von Domain-Namen, Domain-Inhalten und Domain-Endungen.

Die Studie gibt dabei durchaus interessante Anregungen für die Rechtsprechung.

Die von Frau Schubert nun vorgestellte, bisher unveröffentlichte empirische Untersuchung der eResult GmbH aus Göttingen gibt ein paar Hinweise darauf, wie Nutzer Domains und Top Level Domains wahrnehmen. Zur Teilnahme an dieser Studie, die im Auftrag der dotBERLIN GmbH & Co. KG erfolgte, wurden per Zufall 6.000 Nutzer eingeladen, Fragen zu beantworten; von ihnen reagierten 68%, indem sie zumindest eine Frage beantworteten. Zur Auswertung wurden schließlich Eingänge von 700 repräsentativen Personen ausgewählt, die alle Fragen zuverlässig beantwortet hatten. Die Studie selbst ist uns nicht näher bekannt. Die Studie, wie sie von Frau Schubert, die in Verbindung zum Auftraggeber der Studie steht, in ihrem Aufsatz darstellt, zeichnet ein nachvollziehbares Bild der Internetnutzer, das sich mehr oder weniger mit dem gesunden Menschenverstand deckt und diesen wohl bestätigt.

So erfahren wir, dass die traditionellen Domain-Endungen wie .com, .net und .org bei den Befragten eine Bekanntheit von über 90% erzielen, während jüngere TLDs wie .info und Länderendungen wie .tv und .de durchaus mit einem Grad von über 70% glänzen. Weniger bekannt dagegen sind die aktive TLD .jobs und die noch nicht aktive Endung .asia. Für 60% der Befragten besteht auch ein Zusammenhang von Domain-Name und Domain-Inhalt; ca. 27% sehen im Domain-Namen meistens lediglich eine Adressfunktion. Für die restlichen ca. 13% gehören Domain-Name und Angebot im Internet immer zusammen, was durchaus den Schluss zuliesse, Domain-Namen und Inhalt würden überwiegend als Einheit wahrgenommen. Für die Rechtsprechung könnte das heissen, den Inhalt unter einer Domain bei Fragen der Namensrechtsverletzung doch zu berücksichtigen. Bisher geht die überwiegende Rechtsprechung andere Wege. Weiten Raum nehmen die Ergebnisse der Verbrauchervorstellungen darüber ein, wer Betreiber der unterschiedlichen Angebote ist, und das meint sowohl von Domain-Namen nebst Inhalten sowie unterschiedlicher Top Level Domains. Laut Schubert kommt die Studie in diesen Punkten zu dem Ergebnis, dem Nutzer ist bewusst, dass er es mit zahlreichen unterschiedlichen Anbietern zu tun hat; er orientiert sich am eigentlichen Domain-Namen, nimmt jedoch durchaus auch die Domain-Endung als Merkmal wahr.

Geht es um den Aussagegehalt der Top Level Domain als solcher, findet eine leichtere Zuordnung statt, wenn die Domain-Endung für sich schon Begriffscharakter aufweist: mit den Endungen .eu und .asia wussten die Probanden jedenfalls mehr anzufangen, als mit dem hinter .com versteckten Sinn des "commerce" und dem der .ag zugeschriebenen "Aktiengesellschaft".

Die Studie scheint deutlich zu machen, dass die Nutzer sich im wesentlichen am Domain-Namen orientieren, also der Second Level Domain, doch mit stärkerer Bildhaftigkeit des Begriffs der Top Level Domain diese stärker als unterscheidendes Merkmal wahrnehmen. Eine Tendenz, der die Rechtsprechung nachkommen wird, wie zuletzt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung solingen. info (Urteil vom 21.09.2006, Az.: I ZR 201/03) in einem Satz hat anklingen lassen; danach sei es nach Ansicht des Gerichts nicht von vorneherein auszuschließen, dass Endungen wie .biz und .pro der Zuordnung bestimmter Namensträger zu bestimmten Domain-Namen entgegenwirken.

Quelle: Domain-Recht

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de/magazin/domain-news-2007/lesetipp-domain-namen-im-lichte-des-nutzers-id66

 
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