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03.08.2006Hostsuche Newsmeldung
 
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Gerichtsurteil lässt Online-Handel zittern

Gerichtsurteil lässt Online-Handel zittern
Muster der Widerrufsbelehrung für nichtig erklärt

Köln (pte/03.08.2006/13:15) - Das Landesgericht Halle hat bereits im Mai 2005 das amtliche Muster des Bundesjustizministeriums für die Widerrufsbelehrung für nichtig erklärt. Die fehlerhafte Verordnung hat nun möglicherweise tiefgreifende Folgen für den Online-Handel. Laut dem Urteil des Gerichtes können nun Verbraucher alte Kaufverträge widerrufen und die Waren nach vielen Jahren gegen volle Kaufpreiserstattung zurückgeben.

Grund für das Urteil war der schlechte sprachliche Ausdruck der Belehrung, der im Mustertext besagt: "Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung". Die schwammige Wortwahl "frühestens" sei für juristische Laien undeutlich, so die Richter. Der Verbraucher wisse nicht wie lange er seine Ware zurückgeben kann. Trotz Kritik seitens der Rechtswissenschaften wurde der Fehler vom Bundesjustizministerium nicht behoben.

Carsten Föhlisch, Justiziar des Gütesiegelanbieters Trusted Shops, bezeichnet das Gerichtsurteil als einen Schock für die Online-Shops. "Vielen Online-Anbietern drohen praktische Konsequenzen. Theoretisch ist für jeden Online-Einkauf, der ohne korrekte Widerrufsbelehrung zustande gekommen ist, weiterhin ein Widerruf möglich. Wer nicht ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt wurde, kann auch nach Jahren vom Kaufvertrag zurücktreten", so Föhlisch.

"Alle Verträge, die vor dem 8. 12. 2004 im Online-Handel abgeschlossen wurden, können vom Verbraucher widerrufen werden. Der Grund dafür ist, dass vor diesem Zeitpunkt die Widerrufsbelehrung lediglich eine Verordnung war", so Föhlisch im Gespräch mit pressetext. Nach Einschätzung von Trusted Shops steht der Mustertext seit dem 8. 12. 2004 im Rang eines Gesetzes und ist somit für neue Kaufverträge trotz seiner Mängel gültig. Laut seinen Angaben habe das Bundesjustizministerium damals die Gesetzesformulierung in einem einheitlichen Muster auf alle Branchen bezogen. "Notwendig wäre eine Widerrufsbelehrung für jede einzelne Branche. Wir wollen nun versuchen, für den Online-Handel eine spezifische Widerrufsbelehrung auszuarbeiten", erläutert Föhlisch.

Trusted Shops ist ein in Köln gegründetes Unternehmen und Europas Marktführer bei der Zertifizierung von Onlineshops. Es überprüft die Händler nach verschiedenen Kriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz. Daraufhin vergibt Trusted Shops sein begehrtes Gütesiegel. Zudem bietet das Unternehmen dem Verbraucher eine kostenlose Geld-zurück-Garantie für alle Einkäufe.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=060803022

 
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