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04.07.2006Hostsuche Newsmeldung
 
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.mobi – Top-Marken setzen auf Mobil-Domain

Die neue Mobil-Domain .mobi kann schon wenige Wochen nach dem Start der Sunrise Period auf die Nachfrage vieler grosser Marken bauen: wie das Statistikunternehmen Ipwalk.com ermittelt hat, zählten Virgin, eBay und Ferrari zu den ersten Inhabern einer der neuen Adressen.

Nach dem Auftakt mit der einwöchigen Limited Industry Sunrise am 22. Mai 2006 läuft bei .mobi derzeit seit dem 12. Juni 2006 und noch bis zum 21. August 2006 die klassische Sunrise Period. Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber von (nationalen) Markenrechten, deren Marke entweder vor dem 11. Juli 2005 eingetragen oder aber angemeldet und noch vor Registrierung der Domain eingetragen wurde. Der Mindestzeitraum für eine Registrierung innerhalb der Sunrise Period liegt bei zwei und geht bis zu zehn Jahren; die Teilnahme erfolgt über einen akkreditierten Registrar, wobei auf der Website von .mobi inzwischen eine Liste mit diversen Registraren veröffentlicht ist.

In den ersten beiden Stunden der allgemeinen Sunrise-Phase haben neben den bereits genannten Unternehmen unter anderem auch VISA, American Express, Wal-Mart, ESPN, Saab, BMW, Chrysler, Rolex, Ziff Davis Publishing sowie Dolce & Gabbana ihre .mobi-Domain registriert; zuvor sicherten sich schon Google, Microsoft, Yahoo!, T-Mobile, Verizon, CNN, Fox und Warner Bros. in der Limited Sunrise eine der neuen Adressen. Derzeit dürften so etwa 10.000 Domain-Namen vergeben sein, womit sich .mobi in der internen Rangliste der neuen sponsored TLDs schon kurz nach dem Start ganz vorne platzieren kann. Man darf daher annehmen, dass auch die Nachfrage in der am 28. August 2006 beginnenden, allgemeinen Landrush-Phase die bisherigen Erwartungen übertrifft, zumal die Registrierung dann für jedermann offen steht.

Wie es sich für ein Internet-Unternehmen gehört, gibt es inzwischen auch ein eigenes .mobi-Blog, das die Einführung begleitet und – wenn auch in nicht ganz uneigennütziger Form – Hintergrundinformationen bietet. Richtig spannend dürfte es aber erst werden, wenn sich die Begeisterung über die neuen Domains gelegt hat und man sich ins Gedächtnis ruft, dass für Inhalte unter .mobi eigene Regeln gelten, also zum Beispiel das Verbot von Frames, Verwendung von ccTLDs auf Third Level Ebene, um Angebote zu nationalisieren, kurze URLs, ein Verbot von Pop-Ups oder keine automatischen Weiterleitungen. Inhaltlich soll sich der Anbieter nur auf die notwendigen Informationen beschränken, Scrolling nur in eine Richtung erlauben sowie die Seitendarstellung begrenzen. Wie allerdings die Einhaltung dieser Vorgaben überprüft und regelmäßig kontrolliert werden soll, bleibt offen.

Quelle: Domain-Recht

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=666779

 
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