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23.06.2006Hostsuche Newsmeldung
 
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Onlineshops missachten Verbraucherschutz

Onlineshops missachten Verbraucherschutz
Gesetze häufig zu kompliziert

Köln (pte/22.06.2006/13:21) - Die deutschen Onlineshops missachten durchwegs eine Vielzahl an Verbraucherrechten. Wie eine aktuelle Studie des Gütesiegel-Unternehmens Trusted Shops aufzeigt, erfüllt kein einziger Onlinehändler von sich aus alle notwendigen Kriterien. Meist ist es Unwissenheit, die dazu führt, dass rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Für viele Laien sind die Gesetzestexte häufig zu kompliziert formuliert, als dass sie diese richtig umsetzen könnten. Die rechtlich vorgeschriebene Information über die Speicherung des Vertragstextes beispielsweise wird von rund 85 Prozent nicht oder falsch angewandt. "Shops mit Rechtsberatung oder einem kompetenten Anwalt haben insgesamt erwartungsgemäß besser abgeschnitten", erklärt Ulrich Hafenbradl, Director Business Developement bei Trusted Shops, gegenüber pressetext.

Viele für den Online-Handel relevante Gesetze würden erst nach und nach durch konkrete Gerichtsurteile im Detail geklärt, da sie oft nicht eindeutig formuliert sind, so Hafenbradl weiter. Ein Shopbetreiber müsse heutzutage ständig überwachen, welche neuen Urteile relevant für seinen Shop sind und die notwendigen Änderungen vornehmen. Speziell für kleine Onlinehändler arte dies zum Full-Time-Job aus. Viele Shops aus dem europäischen Ausland zeigen sich überrascht von den strengen Verbraucherschutzanforderungen in Deutschland. Außerdem sind viele Shopsysteme technisch gar nicht dafür ausgerüstet, sich an bestimmte Vorgaben zu halten.

Der häufigste Fehler ist laut Studie ein unzureichender Hinweis auf die Lieferzeiten. 92 Prozent der Versandhändler verstoßen hier gegen das Gesetz. 91 Prozent geben mangelhafte oder unvollständige Informationen nach Vertragsabschluss. Häufig fehlen in den E-Mails oder Lieferscheinen, die der Kunde nach Bestelleingang erhält, die vorgeschriebenen Hinweise zum Widerrufsrecht. "Bei Verstößen verfolgen die allermeisten Onlinehändler keineswegs das Ziel, sich einen unzulässigen Wettbewerbsvorsprung zu verschaffen", sagt Hafenbradl. Die Gesetze seien schlichtweg zu kompliziert.

Auch in Hinblick auf den Datenschutz erwiesen sich die meisten Onlineshops als fehlerhaft. Mehr als drei Viertel der Überprüften entsprechen nicht den rechtlichen Vorgaben. Zudem sind die Informationen über die Versandkosten oder Zölle beim Auslandversand oft ungenügend. "Bei unzureichender Listung der Versandkosten hat der Kunde den Eindruck, es entstünden versteckte Kosten", so Hafenbradl gegenüber pressetext. In 80 Prozent der überprüften Fälle fanden sich widersprüchliche Angaben zum Vertragsabschluss sowie unzulässige Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. 17 Prozent der Shops wiesen noch immer Fehler auf, nachdem sie darauf aufmerksam gemacht wurden. Die restlichen erfüllten schließlich die Auflagen und bekamen das Trusted Shops Gütesigel.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=060622037

 
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