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16.06.2006Hostsuche Newsmeldung
 
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DENIC – Maulkorb für Mitglieder?

Mit einem "Code of Ethics" will die deutsche Domain-Verwaltung DENIC e.G. künftig auf mögliche Regelverstöße ihrer Mitglieder reagieren können.

Das 3seitige, an die Domain-Registrare gerichtete Papier definiert Regeln für den Umgang mit der DENIC-Infrastruktur, das Verhalten der Mitglieder untereinander, gegenüber Dritten und bei Interessenskonflikten sowie das Verhalten der Organe gegenüber den Mitgliedern.

Vorgestellt wurde das Dokument bereits anlässlich der Generalversammlung der DENIC-Mitglieder am 4. Mai 2006; vorangegangen war ein Beschluss vom 5. Juli 2005, woraufhin sich ein Arbeitskreis konstituiert hatte. Das Ergebnis des Arbeitskreises ist der nun vorgelegte "Code of Ethics". Die DENIC befindet sich im Spannungsfeld der Domain-Registrare, die einerseits ihre Anteilseigner sind und im Rahmen der Domain-Verwaltung kooperieren, zum anderen jedoch im Wettbewerb zueinander stehen. Der "Code of Ethics" soll daher, so wörtlich, zu einer guten Zusammenarbeit "beitragen, indem er Prinzipien und Regeln dokumentiert, nach denen die DENIC ihre Aufgabe erfüllt und die Mitglieder dabei partnerschaftlich mitarbeiten".

Geregelt wird zum einen das Verhältnis der Mitglieder untereinander, das ehrlich und aufrichtig sein soll; Diskussionen sollen in sachlichem Ton geführt werden. Interessanter sind die Regelungen gegenüber Dritten; hier verpflichtet sich das Mitglied, "nicht für Dritte bestimmte Angelegenheiten der Genossenschaft" vertraulich zu behandeln, und bei Äusserungen in der Öffentlichkeit das Interesse der Genossenschaft zu berücksichtigen. Gibt es Anlass zur Kritik, so soll diese ausschließlich intern geäußert werden.

Ob und wie viele DENIC-Mitglieder das Papier unterzeichnen und sich der freiwilligen Selbstverpflichtung unterwerfen, ist nicht klar. Im Fall von schwerwiegenden Verstössen gegen den Code hat der Aufsichtsrat der DENIC das Recht, die Verpflichtung zurückzuziehen, eine Rüge gegen das betroffene Mitglied auszusprechen und eine Löschung der Eintragung zu veranlassen. Sollte bei Verstössen also drohen, aus der internen Liste gestrichen zu werden, dürfte sich das Dokument rasch als Papiertiger erweisen.

Quelle: Domain-Recht

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=666772

 
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