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07.06.2006Hostsuche Newsmeldung
 
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Bucherverlag La Martiniere verklagt Google

Bucherverlag La Martiniere verklagt Google
Google Print auch in Deutschland wegen Urheberrechtsverletzung unter Beschuss

paris (pte/07.06.2006/13:59) - Die Verlagsgruppe La Martiniere reicht die erste Klage in Frankreich gegen Googles Bibliotheksprojekt Google Print ein. Dieser rechtliche Schritt ist die Antwort auf einen Brief, in dem der Suchmaschinenbetreiber alle Buchverleger in Frankreich über die anstehende Digitalisierung von Werken aus ihren Verlagshäusern informiert hat. La Martiniere klagt im Namen seiner drei Tochterverlage gegen Google Inc. sowie Google France wegen Verstoß gegen das Urheberrecht, berichtet der Figaro.

In dem Schreiben möchte Google erfahren, ob die Verlage Vorbehalte gegen die Veröffentlichung von Auszügen ihrer Werke haben und welche Titel unter Umständen zurückgezogen werden sollen. "Die Brutalität, mit welcher Google uns vor vollendete Tatsachen stellt, hat uns dazu gedrängt zu reagieren", erklärt Herve de La Martiniere, Vorsitzender der gleichnamigen Verlagsgruppe. Google bedauere, dass La Martiniere einer freundschaftlichen Vereinbarung das Gericht vorzieht, heißt es im Figaro weiter. Der Verleger fordert eine Mio. Euro an Schadensersatz sowie ein Zwangsgeld von 100.000 Euro pro Tag.

Auch in Deutschland muss sich Google gegen juristische Angriffe wappnen. Die Wissenschaftliche Buchgesellschaft in Darmstadt hat in April vor dem Hamburger Landgericht eine Abmahnung gegen Google Print wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht und will eine einstweilige Verfügung erreichen. Am 28.Juni wird darüber mündlich verhandelt, heißt es auf Anfrage von pressetext aus dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels.

Seit geraumer Zeit schon formiert sich in Europa heftiger Widerstand gegen das Bibliotheksprojekt von Google. Im Rahmen des im vergangenen Jahr angelaufenen Projekts sollen Bücher, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, eingescannt und über die Suchmaschine für die Internet-Community zugänglich werden. Auch urheberrechtlich geschützte Werke sollen eingescannt werden, jedoch nur in Auszügen einsehbar sein. Solange die jeweiligen Verlage keine explizite Untersagung aussprechen, will Google die Bücher einscannen. Google geht hier nach dem britischen Modell des "Fair Use" vor.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=060607038

 
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