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12.05.2006Hostsuche Newsmeldung
 
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Gesetzesentwurf zur digitalen Musiknutzung in Frankreich abgeschwächt

Gesetzesentwurf zur digitalen Musiknutzung in Frankreich abgeschwächt

Paris (pte/12.05.2006/15:15) - Der französische Senat hat am Mittwoch der Abänderung einer Passage im Gesetzesentwurf zum Urheberrecht zugestimmt. Zukünftig entscheidet eine Regulierungsbehörde, ob ein Anbieter von Digital Rights Management (DRM), Informationen zur Verfügung stellen muss oder nicht. Für diesen Zweck soll diese neu eingerichtet und mit Vertretern zahlreicher Interessensgruppen besetzt werden. Der Anbieter muss zukünftig technische Dokumentation und Programm-Schnittstellen in dem Umfang zur Verfügung stellen, dass die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes angefertigt werden kann, auch wenn diese nicht abspielbar ist.

Die Fassung des Gesetzesentwurf enthält außerdem eine sogenannte "Vivendi-Universal-Klausel". Dadurch können Anbieter mit einer Geldstrafe von 300.000 Euro und drei Jahren bestraft werden, wenn sie eine Software anbieten, die offensichtlich darauf ausgerichtet ist, unautorisierten Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen. Experten kritisieren allerdings, dass die Formulierung nicht ausreichend unterscheide zwischen digitalen Daten, die noch transferiert und solchen, die nicht mehr übertragen werden dürfen.

Durch das neue Urheberrechtsgesetz sollen Verbraucher künftig das Recht erhalten, digitale Medien in jedes beliebige Format umzuwandeln. Damit sind sie nicht mehr auf nur ein System festgelegt. Die Auseinandersetzung um den Gesetzesentwurf hatte in Frankreich zu heftiger Kritik geführt. So konnte bisher Musik von Apples iTunes-Musicstore auch nur auf einem Apple iPod abgespielt werden. Diese Beschränkung ermöglichte den Anbietern, sich von der Konkurrenz abzuheben.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=060512042

 
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