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22.12.2005Hostsuche Newsmeldung
 
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Warnung - DAD treibt sein Unwesen

Alle Jahre wieder treibt die DAD Deutsche Adressdienst GmbH ihr Unwesen.

Diesmal hat es Internetnutzer in der Schweiz erwischt, die sich
in ein Internet Register der Schweiz eintragen sollen. Doch mit
der offiziellen Domain-Verwaltung SWITCH hat dieses Schreiben
nichts tun.

Satte EUR 858,00 soll berappen, wer einen Eintrag im Internet-
register wünscht. Doch nur wer auch das Kleingedruckte liest,
findet diese Information. Für den flüchtigen Betrachter sieht
das Formular aus wie die Rechnung eines Domain-Registrars; so
ist beispielsweise auf jedem Formular der Domain-Name des An-
geschriebenen aufgedruckt. Doch die Gegenleistung des DAD be-
steht keineswegs in der Registrierung von Domains; der Ein-
trag soll vielmehr in einem Register auf CD-ROM und im Inter-
net erscheinen. Unter der Internetadresse des Absenders fin-
det man freilich nichts, so dass selbst der Gegenwert des Ein-
trags gegen Null geht.

Schon in den vergangenen Jahren tauchten ähnliche Briefe des
DAD auch in Deutschland, Österreich und Großbritannien auf.
Hinter der Aktion vermutet gegenjustizunrecht.ru, eine Infor-
mationsseite zu Adressdiensten, die TVV (Televerzeichnis Ver-
lag GmbH) mit Sitz in Hamburg, die bereits 2002 solche Briefe
versandt hat. Sie soll als Inhaberin der entsprechenden Domain
deutscher-adressdienst.de eingetragen gewesen sein. Auch das
SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) in der Schweiz warnt
schon länger vor betrügerischem Adressverzeichnishandel.

Nach überwiegender Auffassung von Juristen sind Verträge, die
auf Grundlage der Formulare des DAD zustande kommen, zumindest
in Deutschland nach § 123 BGB anfechtbar. Daneben wäre eine AGB-
Kontrolle denkbar, bis hin zur Sittenwidrigkeit im Hinblick auf
das doch erhebliche Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegen-
leistung. Ferner finden sich im Internet Hinweise auf staatsan-
waltliche Ermittlungsverfahren, unter anderem von der Staats-
anwaltschaft in Freiburg. Zur Prüfung dieser Fragen sollte man
es indes nicht kommen lassen, und - wie jeden Vertrag - vorher
genau durchlesen, was man da unterschreibt.

Ein Abbild der schweizer Formulars findet man unter:
http://www.pctipp.ch/topthema/tt/31941.asp

Weitere Informationen gibt es unter:
http://short4u.de/43a9bdafde874

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de/

 
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