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20.12.2005Knipp Medien und Kommunikation GmbH
 
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Die Hälfte der .eu-Registrierungen könnte scheitern

Fast die Hälfte der Registrierungsanträge für .eu-Domains, die in der laufenden Vorregistrierungsphase gestellt werden, könnte aufgrund von vermeidbaren Formfehlern abgelehnt werden.

In der sogenannten »Sunrise Period« für die Top-Level-Domain .eu dürfen zunächst nur solche Domainnamen registriert werden, für die ein Markenrecht oder ein anderes früheres Recht besteht. Da die Domains in der Reihenfolge der Beantragung vergeben werden, ist zunächst Geschwindigkeit gefragt. Zudem muß man den Rechtsanspruch bei einer Validierungsagentur nachweisen. Bei der Einreichung der Nachweisdokumente gilt es, strenge Kriterien zu erfüllen, die für die Antragsteller scheinbar eine große Hürde darstellen.

Beim Domain-Registrar Knipp Medien und Kommunikation GmbH zeigt man sich besorgt über die vielen Vorschriften, mit denen Laien oft überfordert sind. Das Dortmunder Unternehmen zählt zu den zehn größten .eu-Registrierstellen weltweit und konnte am Öffnungstag mehr als 85 Prozent der bei ihr vorgemerkten Domains als erstes bei EURid beantragen.

"Eine vorderste Positionierung des Domainantrags bei der Registry ist jedoch wertlos, wenn der Nachweis zur Teilnahmeberechtigung an der Sunrise Period aufgrund von formalen Fehlern scheitert", erklärt Markus Fischer, der bei Knipp für die .eu-Einführung verantwortlich ist. "Dann kann es passieren, daß ein anderer Registrant die Domain erhält, obwohl man selbst eigentlich einen legitimen Anspruch auf die Registrierung gehabt hätte".

Knipp ist eine der wenigen Registrierstellen überhaupt, bei der angehende .eu-Domaininhaber Unterstützung beim Nachweis ihres früheren Rechtes bekommen. Dazu gehört, daß die Dokumente erst nach einer formalen und inhaltlichen Vorprüfung bei der Validierungsagentur eingereicht werden. "Annähernd 50 Prozent der Unterlagen, die wir überprüfen, hält den hohen Anforderungen der Validierungsagentur nicht stand", faßt Fischer den Anteil der Domainanträge zusammen, die ohne vorherige Korrekturen abgelehnt würden.

Keine Begründung der Zurückweisung

Wie streng die Regeln bei der Validierungsagentur PricewaterhouseCoopers (PwC) tatsächlich auslegt werden, kann kein Außenstehender beurteilen. Denn im Falle einer Ablehnung eines Registrierungsantrags wird der Grund für die Zurückweisung nicht bekannt gegeben. Angesichts von mittlerweile mehr als 138000 Domainanträgen in der noch bis zum 6. April 2006 andauernden Vorregistrierungsphase ist es jedoch unwahrscheinlich, daß man sich bei PwC mit möglichen Nachbesserungen an den Anträgen oder Diskussionen über die Regelauslegung belastet.

Deshalb ist es ratsam, sich professionelle Hilfe für die Teilnahme an der Sunrise Period zu sichern. Dazu sollte man die Registrierung entweder über eine akkreditierte Registrierstelle mit entsprechendem Service vornehmen oder sich bei der Zusammenstellung der Nachweisdokumente juristischen Beistand suchen.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.knipp.de/go/eu

 
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