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08.01.2005Hostsuche Newsmeldung
 
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Beruehmte Marke - afp.info geht nach Frankreich

Bisher wussten wir es nicht: Auch Frankreich hat eine Domain-Rechtsprechung.

So entschied die Cour D`Appel de Paris, (4. Kammer, Sektion B) am 29.10.2004 (Registernummer im Generalregister: 2003/04012), dass der Inhaber der Domain afp.info diese auf die Nachrichtenagentur AFP uebertragen muesse.

Die Cour D`Appel de Paris (Berufungsgericht Paris) meint, ein Internetnutzer erwarte, es wuerden mit einer Domain unterhalb von .info Presseinformationen angeboten, weshalb der Inhaber einer in Frankreich bekannten Marke vom Inhaber einer im Ausland registrierten Domain unterhalb von .info, in der diese Marke enthalten ist, die Herausgabe der Domain verlangen koenne.

Die Agence France Presse (AFP) forderte unter anderem die Uebertragung der Domain afp.info. AFP ist ihrerseits Inhaberin der Wortmarke A.F.P. (Nr. 70 64 40), die bereits seit 21.12.1965 angemeldet ist, und einer weiteren, jedoch juengeren Bildmarke. Sie ist der Ansicht, der Domain-Inhaber verletze die Marke A.F.P. Der Domain-Inhaber, der die Domain seit September 2001 besitzt, hielt entgegen, er beabsichtige unter der Domain eine Website fuer die Agentur fuer Privatschulen betreiben zu wollen, kurz AFP. Zudem sei die Domain in Deutschland registriert und werde nicht in Frankreich genutzt.

Die Vorinstanz hat der Klage auf Unterlassung, Schadensersatz, Uebertragung und Veroeffentlichung der AFP statt gegeben. Die Cour D`Appel de Paris bestaetigt diese Entscheidung, mit kleinen Abstrichen beim Schadensbetrag und der Anzahl der Veroeffentlichungen. Sie ist der Ansicht, die Hinzufuegung des Begriffs "info" zu "afp" lasse den Verbraucher vermuten, dass die vom Domain-Inhaber intendierten Handlungen sich auf Presseinformationen beziehen, die in bekannter Weise das Geschaeftsfeld der AFP darstellten.

Der Domain-Inhaber muss nun nicht nur die Domain uebertragen, sondern unter anderem auch Schadensersatz leisten und die Veroeffentlichung des Urteils in drei Zeitungen nach Wahl der Klaegerin finanzieren, ganz abgesehen von den Prozesskosten, die ihm selbstverstaendlich auch auferlegt wurden.

Die Entscheidung aus Frankreich irritiert insoweit, als sie - aehnlich wie die Entscheidung zu tipp.ag - vermeintlich die Nutzung der Domain-Endung .info beschraenkt. Jedenfalls raeumt das Gericht in diesem Rechtstreit bei der Domain-Endung .info der Nachrichtenagentur AFP bevorzugte Rechte ein. Diese "enge" Auslegung wird man nicht verallgemeinern koennen, und sie wird wohl selbst in Frankreich nicht verallgemeinert werden. Der Inhaber der Domain hatte allerdings eine sehr schwache Position, da die Domain noch nicht wie geplant genutzt wurde. Zugleich zeigt dieses Urteil, dass Domain-Entscheidungen, und gerade bei generischen Top Level Domains, die ja ueber die UDRP behandelt werden koennen, der oertlichen Rechtsprechung unterliegen. Jede Domain kann in jedem Staat rechtlich ueberprueft werden. Mit einheitlichen, gesicherten Rechtspositionen kann man auf absehbare Zeit nicht rechnen. Aber die Ueberpruefung dieser rechtlichen Positionen findet, nimmt man die Anzahl saemtlicher registrierter Domains, in den allerseltensten Faellen statt.

Die vollstaendige Entscheidung finden Sie unter:
http://www.netlaw.de/urteile/cap_01.htm

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de/

 
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