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25.11.2004Hostsuche Newsmeldung
 
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EuroDNS - Streit um .fr-Domains endet mit Patt

Die erste Runde zwischen dem Luxemburger Registrar EuroDNS und der franzoesischen Domain-Verwaltungsstelle AFNIC vor einem Versailler Gericht im Streit um die Blockade von knapp 4.500 .fr-Domains muendete in einem klassischen Patt.

Einen Teil der Webadressen muss EuroDNS zwar uebertragen, ueber den Rest will das Gericht aber erst nach einem zweiten Termin entscheiden.

Am 21. Oktober 2004 hatte der Vorstand von AFNIC ohne ausdrueckliche Vorwarnung entschieden, 4.465 .fr-Domains aufgrund angeblicher Verstoesse gegen die Vergaberegelungen vorlaeufig zu suspendieren. Ausloeser waren offensichtlich zahlreiche Beschwerden von nicht naeher bekannten Markeninhabern, die sich durch Cybersquatting in ihren Rechten verletzt fuehlten. Inhaber saemtlicher betroffener Domains ist Herr Laurent Nunenthal, der diese jedoch seinerseits nur als Treuhaender fuer EuroDNS haelt. Auf diesem Weg koennen auch nicht im franzoesischen Handelsregister eingetragene Unternehmen .fr-Domains registrieren. Gegen diese Entscheidung, von der neben markenrechtlich bedenkliche Domains wie addidas.fr, dysney.fr, e-bay.fr ebenso betroffen sind wie eher unverdaechtige Adressen, darunter invite.fr oder psychiatry.fr, hat sich EuroDNS wie angekuendigt in Versailles gerichtlich zur Wehr gesetzt.

Nach Angaben von intern.de entschied nun das Gericht, dass den Beschwerden der als "Intervenants volontaires" aufgetretenen Markeninhabern stattgegeben wird und deren Domains nach Pruefung des Einzelfalls freiwillig von EuroDNS entweder uebertragen, geloescht oder blockiert werden. Ueber die Sperrung der restlichen Domains trifft das Gericht seine Entscheidung erst nach einer naeheren Pruefung; eine zweite Verhandlungsrunde ist fuer den 14. Dezember anberaumt.

Fuer die betroffenen Kunden von EuroDNS ist diese Situation mehr als unbefriedigend, koennen sie ihre .fr-Domains doch nach wie vor nicht nutzen. Das Streitschlichtungsverfahren von AFNIC, welches ebenfalls zur Loesung des Konflikts herangezogen haette werden koennen, hat das Gericht ignoriert. Es draengt sich der Verdacht auf, dass AFNIC die Luecken seiner ehemals aeusserst strengen und erst seit Mai diesen Jahres liberalisierten Vergaberegelungen schlicht uebersehen hat. Auf dem Umweg ueber ein Gericht versucht man nun, ein Klima der rechtlichen Ungewissheit zu erzeugen und potentielle Nachahmer abzuschrecken. Dem weiteren Erfolg von .fr, deren Registrierungszahlen sich seit der Liberalisierung auf gut 310.000 fast verdoppelt haben, erweist AFNIC jedenfalls einen Baerendienst.

Weitere Informationen sowie eine Liste mit allen 4.465 suspendierten Domain-Namen finden Sie unter:

http://www.afnic.fr/actu/nouvelles/nommage/NN20041026

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de/

 
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