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04.11.2004Hostsuche Newsmeldung
 
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Metro verliert - Aufatmen bei Domain-Inhabern?

Der Metrokonzern profiliert sich seit geraumer Zeit als Abmahnunternehmung.

Weitestgehend mit Erfolg, weil sich Domain-Inhaber durch exorbitante Streitwerte und aufgrund von Kostenrisiken bei der Prozessfuehrung einschuechtern lassen. Und das zurecht. Nun hat der Metrokonzern vor dem LG Hamburg (Urteil vom 19.10.2004, Az. 312 O 614/04) eine Schlappe, wenn auch keine domainrechtliche, einstecken muessen.

Der Metrokonzern will seine Marke Metro schuetzen und zwar nicht nur vor vermeintlichem Missbrauch durch Domain-Inhaber, sondern auch vor dem Gebrauch durch Verkehrsverbuende. Der Konzern unterhaelt einige Tochterunternehmen im Bereich Logistik und Tourismus. Metro klagte deshalb gegen den Hamburger Verkehrsverbund (HVV), der sich den Begriff "HVV Metrobus" fuer alle Dienstleistungen des oeffentlichen Personenverkehrs und fuer damit zusammenhaengende Waren als Marke hat eintragen lassen.

Vom Landgericht Hamburg erhielt der Konzern jetzt eine Abfuhr. Die Bekanntheit der Marke Metro gruende auf dem Grosshandelsunternehmen; dass Metro auch im Bereich des oeffentlichen Personennahverkehr taetig ist, sei nicht bekannt. Das Gericht sieht zudem keine ausreichende Warennaehe bei den Angeboten der Parteien des Rechtsstreits. Eine Verwechslungsgefahr schloss das Gericht deshalb aus. Die vollstaendigen Urteilsgruende liegen leider noch nicht vor.

Da fragt sich, ob Inhaber von Domains wie metros/e/xuell.com und aehnliche jetzt aufatmen koennen. Die aktuelle Entscheidung aus Hamburg hat mit dem Domain-Recht zwar unmittelbar nichts zu tun. Vergleiche lassen sich allerdings ziehen. Unterstellt man den Inhabern der genannten Domains, sie wuerden Inhalte aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung anbieten, so waere eine Warennaehe zum Angebot der Metro ueberhaupt nicht gegeben, denn dort hat man kein Tochterunternehmen, das auf den Markt draengt. Im Hinblick darauf war die entsprechende Entscheidung des LG Hamburg (Urteil vom 16.07.2004, Az.: 416 O 300/03) um Domains wie metros/e/x.de und metro-s/e/x.de verfehlt: Das LG Hamburg argumentiert in dem in erster Instanz zu Gunsten der Metro ergangenen Urteil ueber diverse Metro-Domains, es bestehe Verwechslungsgefahr zwischen den unterschiedlichen Zeichen, und es drohten aufgrund der Domain-Namen fragwuerdige Angebote aus dem Erwachsenenbereich. Da der Begriff metros/e/xual aber sowieso etwas ganz anderes bezeichnet, lag das LG Hamburg doppelt daneben. Es steht auch nicht zu befuerchten, blickt man auf die Entscheidung vom 19.10.2004, dass Branchennaehe zwischen den Angeboten des Metrokonzerns und der Darstellung grossstaedtischen Lebens eines bestimmten, markenbewussten Maennertypus besteht.

Die Zukunft wird weisen, wie das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg mit den Sach- und Rechtsfragen dieser nicht ganz unaehnlichen Faelle umzugehen versteht.

Mehr zur Metrobusentscheidung unter:
http://www.markenbusiness.com/de/news.php?newsid=1682

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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