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09.09.2004Hostsuche Newsmeldung
 
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Domain-Pacht - die attraktive Alternative

Wir berichten woechentlich von den Verkaufszahlen und -summen des Domain-Handels. Dabei haben wir in den vergangenen Monaten straeflich die Verpachtung von Domains vernachlaessigt, obwohl die Domain-Pacht fuer beide Parteien, Paechter und Verpaechter, eine durchaus lukrative Moeglichkeit darstellt, Geld zu verdienen.

So hatte der Inhaber der Domain smut.com fuer seine Domain schon vor langem ein hervorragendes Kaufangebot im Bereich bis US$ 2 Mio. erhalten. Er ueberlegte sich allerdings, die Domain an potentielle Kaeufer aus der Erotikbranche zu verpachten und eine Vereinbarung ueber eine Beteiligung an den Gewinnen zu treffen. Denn das versprach auf Dauer mehr Geld zu bringen. So schloss er einen Pachtvertrag ueber 20 Jahre.

Interessenten fuer dieses Verfahren sind einerseits Inhaber von hervorragenden Domains, welche aber aus zeitlichen oder anderen Gruenden nicht in der Lage sind, diese zu beackern, und andererseits Interessierte, deren Wunschdomain schon vergeben ist. Wer immer ueber das Mieten, bzw. Pachten einer Domain nachdenkt, sollte sich darueber im Klaren sein, was ein entsprechender Nutzungsvertrag bedeutet und was in ihm zu regeln ist.

Mietvertrag ist dabei die gebraeuchliche Bezeichnung; nach bestehendem Recht handelt es sich aber um einen Pachtvertrag, da es sich um die Einraeumung eines (immateriellen) Nutzungsrechtes handelt und nicht um das Recht zur Nutzung einer Sache, wie das OLG Koeln in einer Entscheidung vom 13.05.2002 (Az. 19 U 211/ 01 LG Bonn) erklaert. Denn eine Domain ist keine Sache, sie ist ein Nutzungsrecht. Der Pachtvertrag ist in § 581 BGB und den folgenden Normen geregelt. Ueber § 581 Abs. 2 BGB finden die gesetzlichen Regeln des Mietrechts Anwendung.

Die Pacht einer Domain wird in der Regel zu gewerblichen Zwecken erfolgen. Fuer diese Faelle bestehen besondere gesetzliche Regeln im Gegensatz zu privaten Miet- und Pachtvertraegen: Ein solcher geschaeftlicher Vertrag kann nur dann formfrei (muendlich) abgeschlossen werden, wenn er nicht fuer laenger als ein Jahr geschlossen wird. Wird der Vertrag fuer einen laengeren Zeitraum geschlossen, muss er schriftlich sein.

Hinsichtlich der Pachtzeit wird der Paechter, der ein besonderes Interesse an der Nutzungsmoeglichkeit eines bestimmten Domain-Namens hat, in der Regel an einer sehr langfristigen Vereinbarung interessiert sein. Daher wird ein Domain-Pachtvertrag im Regelfall auf mindestens 3-5 Jahre abgeschlossen. Die Hoehe des Pachtzinses ist frei vereinbar. Ueblicherweise betraegt der jaehrliche Pachtzins ein Zehntel des Wertes der Domain. Bei einer Domain mit einem Marktwert von EUR 10.000,- betraegt der jaehrliche Pachtzins demnach EUR 1.000,-.

Zu den einzelnen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien finden Sie vertiefende Informationen unter:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=129

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
http://www.domain-anwalt.de

Einen Domain-Pachtvertrag finden Sie unter:
http://www.domain-recht.de/vertraege/pachtvertrag.php3

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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