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09.09.2004Hostsuche Newsmeldung
 
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guenstiger.de - keine Chance fuer Umlaut-Grabber

Das Hamburger Landgericht (Az: 312 O 253/04) hatte ueber die Umlaut-Domain guenstiger.de zu entscheiden, die dem Inhaber von guenstiger.de (ohne Umlaut) Anfang Maerz diesen Jahres bei der Einfuehrung der Umlaut-Domains vor der Nase weggeschnappt wurde.

Zu einem Urteil kam es nicht.

Die Frage hatte sich von Anbeginn gestellt: Welche Konsequenzen geben sich fuer die Inhaber der neuen Umlaut-Domains im Verhaeltnis zu Inhabern der urspruenglichen, umlautfreien Domains? Bei der Umlaut-Domain touristikboerse.de war das Ansinnen des Inhabers gegenueber dem Inhaber von touristikboerse.de einfach dreist und zum Scheitern verurteilt: Er verlangte fuer sich und ein paar Freunde einen grossen Urlaub umsonst als Gegenleistung fuer die Domain. Das bezeichnete das Landgericht Koeln in seiner einstweiligen Verfuegung vom 12.03.2004 (Az.: 31 O 155/04) als "erpresserisch". Die Umlaut-Domain war der Inhaber schnell wieder los.

Etwas anders ist der Sachverhalt bei der nun strittigen Umlaut-Domain guenstiger.de, da der Inhaber wohl keine dreisten Anstalten machte, sie an den Inhaber der Domain guenstiger.de zu verkaufen. Doch auch das aenderte nach Ansicht des LG Hamburg, das sich entsprechend in der muendlichen Verhandlung im Juni 2004 aeusserte, nichts daran, dass die Domain auch dem Inhaber der Ursprungsdomain zustuende. Das Gericht verwies auf die Verwechslungsgefahr und eine damit einhergehende Markenrechtsverletzung. Der Inhaber der Umlaut-Domain erkannte die urspruengliche einstweilige Verfuegung an. Mittlerweile befindet sich auch die Umlaut-Domain in den Haenden des Inhabers von guenstiger.de.

Spezialisierte Anwaelte findet man unter:
http://www.domain-anwalt.de

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.domain-recht.de

 
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