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07.04.2011DM Solutions
 
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Der Webhoster DM Solutions und janolaw gehen Kooperation ein

Die Kooperation von DM Solutions und janolaw AG ermöglicht es Onlineshop Betreibern das Abmahnrisiko für fehlerhafte Rechtsdokumente dauerhaft auszuschließen.

Obertshausen, 07.04.2011
Der Webhosting Dienstleister DM Solutions geht eine Kooperation mit dem Rechtsservice-Anbieter janolaw AG ein. Mit diesem "AGB Hosting Service" können Onlineshop Betreiber das Abmahnrisiko für fehlerhafte Rechtsdokumente dauerhaft ausschließen. Durch die Zusammenarbeit von DM Solutions und janolaw sollen die Stärken beider Unternehmen optimal am Markt konzentriert werden. Kunden von DM Solutions erhalten dabei einen Dauerrabatt von 10% auf die Leistungen der janolaw AG. Bei einer Bestellung bis zum 30.04.2011 wird innerhalb einer Sonderaktion mit dem Gutscheincode DMA1H1G9 für das erste Jahr ein weiterer Nachlass in Höhe von 20€ gewährt.
Vor allem bezüglich des Widerrufsrechts besteht oft Uneinigkeit unter Händlern und Verbrauchern. Der Shopbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Kunden sowohl über das Bestehen als auch über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts zu belehren. "Der Online-Händler sollte daher zumindest in seinen AGB einen grafisch hervorgehobenen Hinweis auf das Nichtbestehen des Widerrufsrechts aufnehmen", sagt Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus von der janolaw AG.
Der Kundennutzen steht im Blickpunkt der Kooperation. DM Solutions zeichnet sich durch seine Fachkompetenz im Bereich Webhosting und Onlineshop-Systeme aus. Über die Schnittstelle wird individuell auf den Shop angepasste und dauerhaft rechtssichere AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum zur Verfügung gestellt, wodurch für Kunden von DM Solutions ein wesentlicher Mehrwert entsteht. Bei veränderter Rechtslage werden Texte automatisch aktualisiert.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.dmsolutions.it/janolaw.html

 
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