Verfasst am: 17.10.2003 - 23:39 Titel: *** ACHTUNG *** AN ALLE KLEINE und GROSSEN FIRMEN ***
Kfz-Kennzeichen im Domain-Namen
Eine recht bizarre Abmahnung hat bei vielen deutschen Webmastern für Aufregung gesorgt. In den Schreiben habe die Firma LVH-Lizenzvertrieb beziehungsweise deren Inhaber Michael Hermann Schadensersatz von Domain-Inhabern gefordert, deren Internet-Namen etwa nach dem Muster xxx-hh.de (zum Beispiel für Hamburg) einen Kfz-Kennzeichen-Zusatz enthielten, berichtete „heise online“ am Freitag.
Absurde Begründung
Die Firma berufe sich auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt sein soll, in Internetadressen „als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region“ zu nutzen. Ein erster Blick in die Patentschrift lässt an dieser Behauptung erhebliche Zweifel aufkommen, beruft sich „heise“ auf einen Anwalt.
Über 1000 Euro gefordert
LVH-Lizenzvertrieb verlange von den Domain-Inhabern 580 Euro Schadensersatz, der Anwalt des Unternehmens zusätzlich eine Gebühr von 534,50 Euro. Außerdem sollen die Inhaber eine Unterlassungserklärung abgeben. Die Schreiben seien allesamt auf den 13. Oktober 2003 datiert, erreichten ihre Empfänger dennoch meist erst am Freitag. Als Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie zur Überweisung der Schadensersatzsumme sei der 20. Oktober angegeben.
Bei einem Anruf in der Kanzlei des Anwalts erfuhr „heise“, dass der Anwalt zwar nicht mehr im Haus sei, aber das Mandat bereits niedergelegt habe. Die Anschreiben seien als nichtig zu betrachten. Die Empfänger der Abmahnungen mögen sich keine Sorgen machen, ihnen werde „in den nächsten Tagen ein Schreiben zugehen“, in dem die Nichtigkeit bestätigt werde.
Nur kleine Firmen im Visier
Wie viele Abmahnungen der Anwalt verschickt hat, sei noch unklar. Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig habe mit einem Mailing auf die Masche hingewiesen. „Dabei wurde deutlich, dass der Anwalt die Schreiben offensichtlich gezielt an Kleinstunternehmen abgesetzt hat“, erläuterte ein Sprecher. Großunternehmen, die ebenfalls entsprechende Domains betreiben, seien scheinbar außen vor gelassen worden, weil man sich mit ihnen nicht anlegen wollte.
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